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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sonic Grid Agency UG (haftungsbeschränkt)                                                                           Stand: 03/2026

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Sonic Grid Agency UG (haftungsbeschränkt)  (nachfolgend „Sonic Grid“) und ihren Kunden im Bereich Eventproduktion, Marketing, Technik, Konzeption, Content, Projektmanagement und sonstigen Agenturdienstleistungen sowie für eigene Veranstaltungen, Ticketverkäufe und gastronomische Angebote.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sonic Grid deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
  3. Nicht Gegenstand dieser AGB sind Beratungsleistungen, unternehmerische Beratung, Keynotes, Workshops, sachkundige Aufsicht nach der MVStättVO sowie fotografische oder künstlerische Leistungen von Peter J. I. Ooms. Diese Leistungen erfolgen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich auf Grundlage separater Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Peter Ooms – VISIONARY. Diese Leistungen werden nicht von der Sonic Grid Agency UG (haftungsbeschränkt) erbracht und sind nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots von Sonic Grid durch den Kunden oder durch Annahme eines Kundenangebots durch Sonic Grid zustande.
  2. Bei Veranstaltungen gilt der Erwerb eines Tickets oder die Anmeldung als verbindlicher Vertragsabschluss.
  3. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungen und Pflichten

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen (z. B. Eventproduktion, Organisation, Technik, Personal, Catering, Ausstattung, Marketing- oder Kreativleistungen) ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Sonic Grid behält sich vor, Programmänderungen aus organisatorischen oder technischen Gründen vorzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
  3. Sonic Grid ist berechtigt, externe Dienstleister einzusetzen.
  4. Der Kunde stellt alle relevanten Informationen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
  5. Finale Teilnehmerzahlen sowie planungsrelevante Angaben sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltung mitzuteilen. Eine Reduzierung bis zu 10 % ist bis 7 Tage vorher möglich. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der final bestätigten Teilnehmerzahl14 Tage vor Veranstaltung.

§ 4 Sponsoring & Partnerschaften

  1. Sponsoring-Leistungen werden individuell vereinbart. 
  2. Sonic Grid übernimmt keine Haftung für die Wirkung von Sponsoring-Maßnahmen. 
  3. Ergebnisse (z. B. Reichweite, Interaktion) werden nach vereinbarten KPI dokumentiert.
  4. Sponsoring-Details sind vertraulich und dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden.

§ 5 Tickets, Einlass und Teilnahmebedingungen

  1. Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket oder Anmeldung.
  2. Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Rückgabe oder Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt, sofern sie zwingend bestehen.
  4. Sonic Grid behält sich vor, den Einlass zu verweigern, wenn Besucher: innen gegen die Hausordnung oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen.

§ 6 Barrierefreiheit & Inklusion

  1. Sonic Grid bemüht sich, Veranstaltungen barrierefrei zu gestalten.
  2. Besondere Bedürfnisse sind rechtzeitig mitzuteilen.
  3. Eine Garantie für vollständige Barrierefreiheit besteht nicht.

§ 7 Leistungen Dritter

  1. Die Einbindung und Koordination von Subdienstleistern durch Sonic Grid erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Sofern der Kunde externe Dienstleister selbst beauftragt, trägt er die Verantwortung für deren Auswahl, Beaufsichtigung und Leistungserfüllung.
  3. Für Leistungen Dritter, die nicht durch Sonic Grid beauftragt wurden, übernimmt Sonic Grid keine Haftung.
  4. Die Überwachung oder Steuerung externer Dienstleister durch Sonic Grid ist gesondert zu vergüten.

§ 8 Sicherheit, Hausrecht und Awareness

  1. Drogen, Waffen, Pyrotechnik, Glasflaschen und gefährliche Gegenstände sind strikt verboten. Verstöße führen zum Ausschluss und ggf. polizeilicher Anzeige.
  2. Sonic Grid übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  3. Sexuelle Belästigung oder Gewalt haben keinen Platz. Vorfälle können beim Sicherheitsteam oder Info-Point gemeldet werden. Die Frage „Ist Luisa hier?“ dient als vertraulicher Hilferuf.
  4. Verstöße gegen diese Regeln führen zum sofortigen Ausschluss.

§ 9 Schadensersatz bei Verstößen

  1. Bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheits- oder Awareness-Regeln kann Sonic Grid Schadensersatz verlangen, wenn dadurch Kosten oder Schäden entstehen.

§ 10 Nachhaltigkeit 

  1. Sonic Grid verpflichtet sich zu ressourcenschonender Planung. Kunden sind angehalten, nachhaltige Lösungen zu unterstützen (z. B. Mülltrennung, ÖPNV-Anreise, Fahrgemeinschaften).

§ 11 Leistungszeit und Höhere Gewalt

  1. Leistungszeiten gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, staatliche Anordnungen, Lieferantenausfälle, Streiks) berechtigen Sonic Grid, Leistungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Erhöht sich der Aufwand durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, kann Sonic Grid den Mehraufwand zusätzlich berechnen.

§ 12 Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Sonic Grid ist berechtigt, Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.
  3. Bei größeren Projekten kann Sonic Grid Zwischenabrechnungen vornehmen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne Abzug zu zahlen.
  5. Tickets sind im Voraus zu bezahlen.
  6. Bei Zahlungsverzug berechnet Sonic Grid Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € je Mahnung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 13 Stornierung

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Stornierungen bedürfen der Textform.
  3. Bei Stornierungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten folgende Pauschalen:
    1. 60–48 Tage vor dem Event: 35 % des Auftragswertes
    2. 47–15 Tage: 50 %
    3. 14–8 Tage: 75 %
    4. ab 7 Tagen: 100 % 
  4. Verbrauchern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Sonic Grid kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
  5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 14 Rücktritt durch Sonic Grid

Sonic Grid ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  1. vereinbarte Anzahlungen nicht erfolgt sind,
  2. höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert,
  3. Sicherheits- oder Produktionsrisiken auftreten, die eine Durchführung unmöglich machen.

§ 15 Food & Drinks

  1. Bei bestimmten Veranstaltungen bietet Sonic Grid selbst oder über externe Partner: innen Speisen und Getränke an.
  2. Eigene Mitbringsel sind nicht gestattet.
  3. Alkoholische Getränke werden nicht an Minderjährige abgegeben.
  4. Informationen zu Allergien oder Unverträglichkeiten sind rechtzeitig mitzuteilen.

§ 16 GEMA und urheberrechtliche Nutzungen

  1. Für Veranstaltungen mit Musik ist die Anmeldung bei der GEMA zwingend erforderlich.
  2. Bei Eigenveranstaltungen übernimmt Sonic Grid die Anmeldung und Abrechnung mit der GEMA.
  3. Bei Kundenaufträgen ist der Kunde verpflichtet, die GEMA-Anmeldung vorzunehmen und die Gebühren zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  4. Der Kunde stellt Sonic Grid von allen Ansprüchen der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften frei, wenn er Veranstalter ist.
  5. Gleiches gilt für urheberrechtliche Nutzungen von Bild-, Ton- oder Videomaterial.

§ 17 Haftung

  1. Sonic Grid haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände besteht nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
  4. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Sonic Grid übernimmt keine Haftung für Beratungs-, Aufsichts- oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des mit Sonic Grid geschlossenen Vertrages sind.
  6. Sonic Grid haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen der Sonic Grid Agency Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), soweit gesetzlich zulässig.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 18 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Während Veranstaltungen können durch Sonic Grid oder beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
  2. Die Aufnahmen können für Zwecke der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Eigenwerbung sowie für Veröffentlichungen auf Websites, in sozialen Medien und in sonstigen digitalen oder analogen Medien von Sonic Grid verwendet werden.
  3. Mit der Teilnahme erklären sich Besucher:innen mit der Erstellung und Nutzung der Aufnahmen einverstanden, sofern dem nicht im Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird.
  4. Besucher:innen haben die Möglichkeit, vor Ort durch Awareness-Bänder, gekennzeichnete kamerafreie Zonen oder durch Mitteilung an das Veranstaltungspersonal der Aufnahme zu widersprechen. In diesem Fall wird auf die Aufnahme der betreffenden Person nach Möglichkeit Rücksicht genommen.
  5. Archiv-, Kunst- oder Dokumentarfotografie von Peter J. I. Ooms ist nicht Bestandteil der Leistungen der Sonic Grid und unterliegt separaten vertraglichen Regelungen.

§ 19 Garderobe und Fundsachen

  1. Für abgegebene Garderobe und Fundsachen übernimmt Sonic Grid keine Haftung.
  2. Fundsachen werden bis zu 4 Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt.

§ 20 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der Datenschutzerklärung der Sonic Grid Agency Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
  2. Betroffene haben die gesetzlichen Rechte gemäß Art. 15–21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit).
  3. Ein Widerruf erteilter Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gesellschaft.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  5. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  6. Die Tätigkeit einer sachkundigen Aufsicht im Sinne der MVStättVO ist nicht Bestandteil dieser AGB und erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesonderter Beauftragungen.